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17. November 2020
Digitale Rentenübersicht: Experten loben Gesetzentwurf

Digitale Rentenübersicht: Experten loben Gesetzentwurf

Die Digitale Rentenübersicht hat eine weitere Hürde genommen. Bei der Anhörung im Finanzausschuss erntet das Gesetzesvorhaben Lob vonseiten der Sachverständigen. Nachbesserungsbedarf sehen die Experten lediglich in Details. Am Donnerstag stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf ab.

In einer Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages, haben sich die geladenen Experten überwiegend positiv zur geplanten Einführung einer digitalen Rentenübersicht geäußert. Das Bundeskabinett hatte Ende August beschlossen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitale Rentenübersicht einzuführen, um so einen Überblick über die drei Säulen der Altersvorsorge hinweg zu bieten (AssCompact berichtete).

Überblick auf Online-Portal

Das soll gemäß des Gesetzesentwurfs zum Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) erreicht werden, indem ein Online-Portal bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet wird. Zur Zuordnung der Rentenansprüche soll die Steueridentifikationsnummer herangezogen werden. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, die Transparenz bei Rehabilitationsangeboten zu verbessern und die Modalitäten der Sozialwahlen zu verändern.

GDV lobt Konzentration auf Altersvorsorgeprodukte

Die Experten lobten den aktualisierten Gesetzesentwurf größtenteils. So hatte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner schriftlichen Stellungnahme erklärt, dass es sinnvoll sei, sich zunächst auf die definierten Altersvorsorgeprodukte zu konzentrieren und bei den dargestellten Werten im Online-Portal auf die Standmitteilungen zurückzugreifen. Der GDV würde es jedoch begrüßen, wenn auch aktuellere Informationen als die letzten Standmitteilungen übermittelt werden könnten. Außerdem fordert der GDV, weitergehende Informationen zu Erwerbsminderung, Ansprüche im Hinterbliebenenfall und steuerlicher Behandlung der Altersvorsorge vorerst nicht in den standardisierten Datensatz einfließen zu lassen. Aktuell sieht der Gesetzesentwurf vor, diese Informationen ebenfalls darzustellen.

BVI will auch Investment-Sparpläne berücksichtigen

Genau die vom GDV gelobte Konzentration auf definierte Altersvorsorgeprodukte kritisiert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in seiner Stellungnahme. Der Verband fordert, dass neben den bisher genannten teilnahmeberechtigten Altersvorsorgeprodukten auch Investment-Sparpläne, die zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden, Berücksichtigung finden.

DAV sieht Nachbesserungsbedarf bei den Details

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), die das Gesetzesvorhaben ebenfalls begrüßt, sieht insbesondere technischen Nachbesserungsbedarf. Gerade was den Datenschutz, die Vergleichbarkeit der Ansprüche in einem Gesamtüberblick und die Evaluierung sowie Qualitätssicherung der Digitalen Rentenübersicht betrifft.

Altersvorsorge in Deutschland ist ein Puzzle

Dass eine Digitale Rentenübersicht jedoch grundsätzlich notwendig ist, um den Bürgern einen Überblick über ihre Altersvorsorgen zu bieten, war unter den Experten unstrittig. Prof. Dr. Andreas Hackethal von der Goethe-Universität verglich den aktuellen Zustand der Altersvorsorge in Deutschland mit einem Puzzle, dessen Bild nicht klar erkennbar sei. Ziel müsse es sein, die Puzzleteile übersichtlich zusammenzufügen.

Opposition übt verhalten Kritik

Auch die Opposition übte lediglich verhaltene Kritik. Die FDP merkte gegenüber tagesschau.de an, dass sie seit Jahren ein digitales Vorsorgekonto fordere. Jedoch sei auch für sie das Vorgehen der Bundesregierung zumindest ein Anfang. Die Linke wiederum bemängelte, dass noch nicht alle Ansprüche aus berufsständigen Versorgungswerken berücksichtigt würden.

Weiterer Fahrplan

Über den Gesetzesentwurf wird voraussichtlich am 19.11.2020 im Bundestag abgestimmt werden. 2021 soll das Online-Portal entwickelt werden, anschließend folgt eine Testphase. Spätestens mit dem Beginn 2024 soll sich das Online-Portal im Regelbetrieb befinden. Der Gesetzesentwurf in voller Länge ist hier zu finden. (tku)

Bild: © zenzen – stock.adobe.com

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